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    Hier gibt es gerade ein Missverständnis, daher einmal die klare Antwort von uns:


    Mehrere Personen in einem Haushalt dürfen selbstverständlich weiterhin gemeinsam THC spielen.


    Der Unterschied ist lediglich, dass dafür künftig kein Trust mehr benötigt wird.

    Beispiel Marco und Maria:


    Marco hat seinen eigenen Dashboard-Account und seinen ersten kostenlosen Gangster.

    Maria hat ihren eigenen Dashboard-Account und ebenfalls ihren ersten kostenlosen Gangster.


    Beide können dabei über denselben Internetanschluss bzw. dasselbe Netzwerk spielen. Keiner von beiden muss dafür einen zusätzlichen Slot kaufen.


    Genau diese Frage haben wir übrigens auch intern vor der Umstellung besprochen und uns bewusst für diese Lösung entschieden:


    Mehrere Personen im Haushalt → jeder einen eigenen Dashboard-Account und gut.


    Die zusätzlichen Charakterslots betreffen etwas anderes:


    Möchte eine Person selbst mehrere Gangster in derselben Spielwelt spielen, werden diese künftig offen über ihren Dashboard-Account geführt. Dafür können weitere Charakterslots freigeschaltet werden.


    Das ist auch einer der Gründe für die Abschaffung der bisherigen Trust-Regelung. Wir wollen nicht mehr versuchen, über Trusts eine technische Trennung herzustellen, die durch das Dashboard inzwischen wesentlich sauberer abgebildet werden kann.


    Kurz gesagt:


    Zwei Menschen, zwei Dashboard-Accounts, zwei kostenlose erste Gangster – auch im selben Haushalt.


    Ein Mensch, ein Dashboard-Account, mehrere eigene Gangster – zusätzliche Gangster benötigen zusätzliche Slots.


    Niemand muss also bezahlen, nur weil Partner, Familienmitglieder oder Mitbewohner ebenfalls THC spielen. Aber, der Missbrauch wird hier genau so verfolgt und auch Gangster oder Dashboardaccounts werden komplett oder sogar dauerhaft gesperrt, wenn ein Missbrauch festgestellt wird!


    Ich hoffe, damit ist die Frage geklärt. 🙂


    :uzi: :uzi: :hell: :hell:

  • Beitrag von Ephialtes ()

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  • Beitrag von Picco ()

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    :mod_boese: :b2t:


    :uzi: :uzi: :hell: :hell:

  • Es ist nur logisch, dass es so gemacht wird. Sonst hast du mit mehreren Gangstern doch auch einen Multi.


    Aber ja, war geraten. Im Lotto hats nicht geklappt.

    Und nun kochen wir alle wieder runter und freuen uns auf die nächste Version

  • Und wie wird es dann überprüft ob es wirklich 2 Personen sind? Wenn es keinen Trustantrag gibt muss man es ja gar nicht nachweisen wer in diesem Haushalt wohnt.

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    Ich denke eher dass da die rechtliche Grundlage mit der Datenschutzverodnung das Problem darstellen wird.


    Früher musste man ja Ausweise vorzeigen.

    Die Kontrolle von Ausweisen oder ähnlichem ist kein Problem, auch hier greift der Datenschutz und wir müssen nur entsprechende Regelungen klar befolgen.


    Ob wir das machen klären wir zeitnah, die AGB sind aktuell sowieso in der Überarbeitung.


    :uzi: :uzi: :hell: :hell:

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    In Deutschland müssen Sie sich bei einem Umzug grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde ummelden.


    • Ein Aufenthalt wird meldepflichtig, sobald eine Person die Wohnung regelmäßig nutzt, persönliche Gegenstände einbringt und ihren Alltag dort lebt, unabhängig von der ursprünglichen Absicht.
    • Rechtliche Fristen und Konsequenzen: Wer länger als sechs Wochen bleibt oder die Wohnung tatsächlich bezieht, muss sich anmelden (§ 27 BMG), sonst drohen Bußgelder von bis zu 1.000 €.




    :uzi: :uzi: :hell: :hell: